Aufgrund der zum 30. April 2024 noch nicht abgeschlossenen Prüfung des Jahresabschlusses 2023 liegt der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers noch nicht vor, weshalb der Aufsichtsrat der Gesellschaft den Jahresabschluss 2023 noch nicht feststellen konnte.
Sobald die Prüfung abgeschlossen wurde, wird der finale Jahresabschluss 2023 inklusive Bestätigungsvermerk und Bericht des Aufsichtsrats gegen die vorliegende vorläufige Fassung ausgetauscht.
Mit Bescheid vom 23. Februar 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine stichprobenartige Prüfung nach § 107 WpHG unserer Gesellschaft angeordnet. Daher ist eine Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes durch den Abschlussprüfer derzeit nicht möglich. Erst dem Ergebnis dieser Prüfung wird das Testat erteilt. Der Jahresabschluss ist daher mit "Vorläufig" markiert.